Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die anliegende

 

Hauptsatzung der Gemeinde Südharz.

 

 

Begründung:                                  

Auf der Basis des im Juni 2018 geänderten Kommunalverfassungsgesetzes, des im ersten Quartal 2019 vom Städte- und Gemeindebund mit dem Innenministerium abgestimmten Musters für eine Hauptsatzung wurde seit April 2019 ein Vorschlag für eine geänderte Hauptsatzung der Gemeinde Südharz diskutiert bzw. vorgelegte Beschlussvorschläge zurückgestellt.

Anfang 2020 wurden von Gemeinderäten neue Vorschläge insbesondere für die Zuständigkeitsgrenzen und Ausschüsse vorgelegt. Diese wurden geprüft und waren Gegenstand einer intensiven Beratung im Haupt- und Finanzausschuss vom 18.2.2020. Das Ergebnis dieser Beratung wurde zusammengefasst und war als Sitzungsunterlage für die Haupt- und Finanzausschusssitzung am 17.3.2020 versandt worden. Die Sitzung wurde aufgrund der Corona-Pandemie kurzfristig abgesagt. Es war vorgesehen, die Ergebniszusammenfassung in der Sitzung vorzutragen und für die Ratssitzung nur noch die Lesefassung vorzulegen, dies ergänzt um eine Kurzübersicht zu den Zuständigkeiten.

 

Die Hauptsatzung ist gemäß § 10 Abs. 2 KVG LSA mit der Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderates zu beschließen.

Ohne eine ausdrückliche Genehmigung der Hauptsatzung durch die Kommunalaufsicht tritt eine Genehmigungsfiktion erst nach 2 Monaten ab Genehmigungsantrag ein (§ 150 Abs. 1 KVG LSA).

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend:    15

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                          

Enthaltungen:

11

1

3

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.