Sitzung: 15.04.2020 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 21-127/2020
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der
Gemeinde Südharz beschließt die anliegende
„Satzung der
Gemeinde Südharz über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Entwässerung
von Schmutzwasser“ für ihre Ortsteile Agnesdorf, Questenberg, Rottleberode und
Stadt Stolberg (Harz).
Mit Beschluss und nach
Inkrafttreten dieser neuen Satzung verliert die zum 01.01.2013 in Kraft getretene
Satzung des Kommunalen Eigenbetriebes Südharz ihre Gültigkeit.
Es wurden drei
Angebote für den Preis pro Kubikmeter (m³) für die Abfuhr und Entsorgung
eingeholt. Der Netto-Preis zuzüglich 19 % Umsatzsteuer ist für den Zeitraum 2020
bis 2022 gültig.
Wirtschaftlichster
Anbieter ist die Firma Rohr-Service-Arndt.
Alle drei Angebote
liegen dieser Beschlussvorlage als Anlagen bei.
Danach betragen die
Gebühren ab Inkrafttreten dieser Satzung für einen Kubikmeter (m³) Abwasser aus
Hauskläranlagen und abflusslosen Sammelgruben:
• für Hauskläranlagen 40,52 €/m³
• für abflusslose Sammelgruben 25,81
€/m³
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 15
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
15 |
0 |
0 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ./.... Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.