Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die anliegende

 

„Satzung der Gemeinde Südharz über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Entwässerung von Schmutzwasser“ für ihre Ortsteile Agnesdorf, Questenberg, Rottleberode und Stadt Stolberg (Harz).

 

Mit Beschluss und nach Inkrafttreten dieser neuen Satzung verliert die zum 01.01.2013 in Kraft getretene Satzung des Kommunalen Eigenbetriebes Südharz ihre Gültigkeit.

 

Es wurden drei Angebote für den Preis pro Kubikmeter (m³) für die Abfuhr und Entsorgung eingeholt. Der Netto-Preis zuzüglich 19 % Umsatzsteuer ist für den Zeitraum 2020 bis 2022 gültig.  

 

Wirtschaftlichster Anbieter ist die Firma Rohr-Service-Arndt.

Alle drei Angebote liegen dieser Beschlussvorlage als Anlagen bei.

 

Danach betragen die Gebühren ab Inkrafttreten dieser Satzung für einen Kubikmeter (m³) Abwasser aus Hauskläranlagen und abflusslosen Sammelgruben:

 

           für Hauskläranlagen 40,52 €/m³

 

           für abflusslose Sammelgruben 25,81 €/m³

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend:    15

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

15

0

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ./....  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.