Sitzung: 30.09.2020 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 21-204/2020
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt über die Behandlung des Jahresfehlbetrages des Kommunalen Eigenbetriebes Südharz (KES) für das Haushaltsjahr 2014 in einer Gesamthöhe von 72.860,71 € folgendermaßen:
Der nicht ausgabewirksame Teil i.H.v. 72.860,71 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Begründung:
Das Jahresergebnis des KES ist maßgeblich beeinflusst durch geringere erzielte Leistungsentgelte, Mindereinnahmen aus Trink- und Abwassergebühren (Ursache dafür schwankenden eingeleiteten Abwasser- bzw. verbrauchte Trinkwassermengen), gestiegene Betriebskosten (hauptsächlich Freizeitbad) und höhere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (überwiegend Rückstellungen).
Ein etwaiger Jahresverlust kann gem. § 13 (5) EigBG auf neue Rechnung vorgetragen werden, wenn nach der Finanzplanung Gewinne zu erwarten sind.
Da im KES keine Gewinne zu erwarten waren, kann die Kommunalaufsichtsbehörde gem. § 13 (6) EigBG abweichend davon zu lassen, dass der nicht ausgabewirksame Teil des Jahresverlustes auf neue Rechnung vorgetragen wird.
Die entsprechende Genehmigung der Kommunalaufsicht wurde mit Schreiben vom 21.07.2020 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 17
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
16 |
0 |
1 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren .../.. Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.