Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt,

die angefügte 2. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Südharz.

 

Begründung:                                  

Der Gemeinderat beschloss am 22.2.2017 bzw. 31.1.2018 eine (geänderte) Entschädigungssatzung, worin u.a. die Aufwandsentschädigung der Ortsbürgermeister geregelt ist. Die Entschädigungshöhe wurde unter Berücksichtigung des Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Sport vom 16.6.2014 (MBl. LSA Nr. 20/2014 vom 30.6.2014), der auch im Satzungstext benannt ist, festgelegt.

Die Entschädigungssatzung weist die Aufwandsentschädigungen pro Ortschaft betragsmäßig aus und enthält darüber hinaus die Regelung

„Die Entschädigungshöhe ergibt sich aus dem o.g. Runderlass, wobei die nach Einwohnern gestaffelte Obergrenze um 25 Euro unterschritten wird. Es erfolgt einmal jährlich eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Entschädigungshöhe auf der Basis der zum 1.1. des Jahres gemeldeten Einwohnerzahl.“

Mit der Änderung der Satzung soll die Satzung an die Kommunalentschädigungsverordnung angepasst werden. Nähere Erläuterungen zu den Rechtsgrundlagen und den betragsmäßigen Veränderungen sind dem Beiblatt zu entnehmen. Im Ergebnis ergibt sich eine monatliche Anpassung der Aufwandsentschädigung für 12 Ortsbürgermeister der Ortschaften unter 500 bzw. 1.000 Einwohnern um 5 Euro monatlich sowie eine solche um 10 Euro für die 3 Ortsbürgermeister der Ortschaften mit über 1.000 bzw. 2.000 Einwohnern.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 19          

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

14

2

3

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../..  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.