Sitzung: 24.02.2021 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 21-304/2021
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt,
die angefügte 2. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Südharz.
Begründung:
Der Gemeinderat beschloss am 22.2.2017 bzw. 31.1.2018 eine (geänderte)
Entschädigungssatzung, worin u.a. die Aufwandsentschädigung der
Ortsbürgermeister geregelt ist. Die Entschädigungshöhe wurde unter
Berücksichtigung des Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Sport vom
16.6.2014 (MBl. LSA Nr. 20/2014 vom 30.6.2014), der auch im Satzungstext
benannt ist, festgelegt.
Die Entschädigungssatzung weist die Aufwandsentschädigungen pro Ortschaft
betragsmäßig aus und enthält darüber hinaus die Regelung
„Die Entschädigungshöhe ergibt sich aus dem o.g. Runderlass, wobei die
nach Einwohnern gestaffelte Obergrenze um 25 Euro unterschritten wird. Es
erfolgt einmal jährlich eine Überprüfung und ggf. Anpassung der
Entschädigungshöhe auf der Basis der zum 1.1. des Jahres gemeldeten
Einwohnerzahl.“
Mit der Änderung der Satzung soll die Satzung an die
Kommunalentschädigungsverordnung angepasst werden. Nähere Erläuterungen zu den
Rechtsgrundlagen und den betragsmäßigen Veränderungen sind dem Beiblatt zu
entnehmen. Im Ergebnis ergibt sich eine monatliche Anpassung der
Aufwandsentschädigung für 12 Ortsbürgermeister der Ortschaften unter 500 bzw.
1.000 Einwohnern um 5 Euro monatlich sowie eine solche um 10 Euro für die 3
Ortsbürgermeister der Ortschaften mit über 1.000 bzw. 2.000 Einwohnern.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 19
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
14 |
2 |
3 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../.. Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.