Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die in der Anlage beigefügte

 

1.    Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.

 

Begründung:                                  

 

Mit der Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes vom 2.11.2020 ist nunmehr eine Internetbekanntmachung gem. § 9 Absatz 1 und 2 KVG LSA n.F. möglich. Zudem wurde § 56 a KVG LSA mit Regelungen zu Abstimmungen in außergewöhnlichen Notsituationen in das KVG eingefügt.

Die Änderungen wurden in den beigefügten Satzungsentwurf eingearbeitet und sind in der beigefügten Synopse im Vergleich zur derzeitigen Satzung dargestellt.

 

Die Thematik der Internetbekanntmachung, also der Wechsel vom Amtsblatt zum Internet als Bekanntmachungsorgan, wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 19.1.2021 beraten und befürwortet. Eine weitere Beratung erfolgte in der Ortsbürgermeisterrunde im April. Die Beteiligung der Ortschaftsräte wurde ausgelöst. Eine nochmalige Beratung erfolgte in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 6.7.2021. Soweit (zeitlich) möglich soll das Amtsblatt weiter genutzt werden, dies insbesondere zum Abdruck von beschlossenen Satzungen. Die rechtlich verbindlichen Bekanntmachungen sollen über das Internet erfolgen.

 

Sofern die Internetbekanntmachung an die Stelle der bisherigen Bekanntmachung tritt, ist auch das Impressum der kommunalen Homepage durch einen Hinweis zu ergänzen, wonach unter dieser Internetadresse auch öffentliche Bekanntmachungen erfolgen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 10          

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

10

0

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren .../..  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.