Sitzung: 06.10.2021 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 21-251/2020
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die anliegende Neufassung der
“Satzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage (Schmutzwasser) der Gemeinde Südharz“ (Schmutzwasserbeseitigungssatzung)
für Ihre Ortsteile, Rottleberode, Schwenda und Stadt
Stolberg (Harz).
Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft.
Begründung:
Der Kommunale
Eigenbetrieb Südharz (KES) wurde zum 31.12.2016 auf Beschluss des Gemeinderates
aufgelöst. Die Aufgabe der
Abwasserbeseitigung in den Ortsteilen Rottleberode, Stolberg und Schwenda (nur
Niederschlagswasser) obliegt seit 01.01.2017 der Gemeinde Südharz.
Die Abwasserbeseitigungssatzung
des KES ist auf Grundlage der Rechtsnachfolge bis zum Inkrafttreten einer neuen
Abwasserbeseitigungssatzung gültig.
Aufgrund der rechtlich notwendigen Anpassungen durch
Veränderung der Rechtsgrundlagen
des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG-LSA) war
die Erarbeitung der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Südharz notwendig
und liegt nun in Form einer
Neufassung zur Beschlussfassung vor. Wesentliche inhaltliche Änderungen waren
nicht erforderlich.
Eine Synopse zwischen der Satzung des KES und der Neufassung ist
der Satzung beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 11
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
10 |
0 |
1 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../.. Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.