Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die anliegende Neufassung der

 

“Satzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage (Schmutzwasser) der Gemeinde Südharz“ (Schmutzwasserbeseitigungssatzung)

 

für Ihre Ortsteile, Rottleberode, Schwenda und Stadt Stolberg (Harz).

 

Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Begründung:

Der Kommunale Eigenbetrieb Südharz (KES) wurde zum 31.12.2016 auf Beschluss des Gemeinderates aufgelöst. Die Aufgabe der Abwasserbeseitigung in den Ortsteilen Rottleberode, Stolberg und Schwenda (nur Niederschlagswasser) obliegt seit 01.01.2017 der Gemeinde Südharz.

 

Die Abwasserbeseitigungssatzung des KES ist auf Grundlage der Rechtsnachfolge bis zum Inkrafttreten einer neuen Abwasserbeseitigungssatzung gültig.

 

Aufgrund der rechtlich notwendigen Anpassungen durch Veränderung der Rechtsgrundlagen des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG-LSA) war die Erarbeitung der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Südharz notwendig und liegt nun in Form einer Neufassung zur Beschlussfassung vor. Wesentliche inhaltliche Änderungen waren nicht erforderlich.

 

Eine Synopse zwischen der Satzung des KES und der Neufassung ist der Satzung beigefügt.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 11          

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

10

0

1

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../..  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.