Sitzung: 06.10.2021 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 21-428/2021
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die 2. Änderung zur Satzung über die Benutzung und die Erhebung von
Gebühren für Wohnmobilstellplätze in der Gemeinde Südharz (Benutzungs- und
Gebührenordnung).
Begründung:
Die Gemeinde Südharz stellt die in der Anlage 1 aufgeführten
Wohnmobilstellplätze als öffentliche Einrichtung zur Verfügung. Das
ordnungsgemäße Betreiben der Plätze ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Die Satzung regelt, die Rechte und Pflichten der Nutzungsberechtigten, die
Nutzungsdauer, das Verhalten auf den Plätzen, das Hausrecht, die Haftung und
die Benutzungsgebühren.
Die Satzung ist auf alle in der Gemeinde Südharz ausgewiesenen
Stellflächen anzuwenden.
Die Satzung soll durch die Anlage 1 ergänzt werden. In der Anlage sind
alle Wohnmobilstellplätze der Gemeinde und die dafür zu entrichteten Gebühren
aufgeführt.
Die Änderungen beziehen sich auf den § 4, hier insbesondere auf die neu
ausgewiesenen Stellflächen und die Art und Weise der Gebührenentrichtung
gegenüber der Gemeinde Südharz.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 11
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
11 |
0 |
0 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../.. Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Im Anschluss bedankt sich Herr Schmidt als Ortsbürgermeister von Hainrode für die einstimmige Zustimmung dieser Beschlussfassung.