Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die 2. Änderung zur Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für Wohnmobilstellplätze in der Gemeinde Südharz (Benutzungs- und Gebührenordnung). 

 

Begründung:

Die Gemeinde Südharz stellt die in der Anlage 1 aufgeführten Wohnmobilstellplätze als öffentliche Einrichtung zur Verfügung. Das ordnungsgemäße Betreiben der Plätze ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Die Satzung regelt, die Rechte und Pflichten der Nutzungsberechtigten, die Nutzungsdauer, das Verhalten auf den Plätzen, das Hausrecht, die Haftung und die Benutzungsgebühren.

Die Satzung ist auf alle in der Gemeinde Südharz ausgewiesenen Stellflächen anzuwenden.

Die Satzung soll durch die Anlage 1 ergänzt werden. In der Anlage sind alle Wohnmobilstellplätze der Gemeinde und die dafür zu entrichteten Gebühren aufgeführt.

Die Änderungen beziehen sich auf den § 4, hier insbesondere auf die neu ausgewiesenen Stellflächen und die Art und Weise der Gebührenentrichtung gegenüber der Gemeinde Südharz.

           

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 11          

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

11

0

0

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../..  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Im Anschluss bedankt sich Herr Schmidt als Ortsbürgermeister von Hainrode für die einstimmige Zustimmung dieser Beschlussfassung.