Sitzung: 06.10.2021 Gemeinderat Südharz
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 21-434/2021
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der
Gemeinde Südharz beschließt ein Sportentwicklungskonzept, welches
Lösungsansätze für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Sportvereine und
des Sports in der Gemeinde vorgeben und aufzeigen soll. In Folge dessen, sollen
die Lösungsansätze/Maßnahmen aus dem Konzept durch Akquise von weiteren
Fördermitteln umgesetzt werden.
Begründung:
In den 17 Ortschafen
der Gemeinde Südharz leben rund 9.300 Einwohner. Die Tendenz der Einwohnerzahl
ist Rückläufig (2016: 9.640; 2020: 9.305). Ebenso rückläufig sind die
Mitgliederzahlen in den 29 gemeldeten Sportvereinen der Gemeinde. Folgende
Ziele soll das Sportentwicklungskonzept verfolgen:
-
Rückläufigen
Trend der Mitgliederzahlen in den Vereinen stoppen
-
Sportangebot
für „Jung und Alt“ attraktiver gestalten
-
Dem
demografischen Wandel entgegenwirken und die Ortschaften der Gemeinde moderner
und Zielgruppengerechter gestalten
-
Betriebskosten
der Sportstätten reduzieren (energetische Sanierung)
Über folgende Förderprogramme soll das Sportentwicklungskonzept gefördert
werden:
Programm 1: Projektaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte
und Zentren“ Förderhöhe: 90% Bund, 10% Eigenanteil
Programm 2: Investitionspakt zur Förderung von
Sportstätten 2021
Förderhöhe: 75 %
Bund, 15% Land, 10% Eigenanteil
Eine
stichprobenartige Erhebung des Sanierungsbedarfes aller Sportstätten in der
Gemeinde Südharz im April 2021 hat ergeben, dass ein Sanierungsbedarf /
Sanierungsstau von über 2.500.000 € an den Sportstätten der Gemeinde vorhanden
ist. Ziel soll es sein, auf Basis eines Sportentwicklungskonzeptes Fördermittel
mit hoher Förderquote auf Landes- und Bundesebene zu akquirieren, um die
konzeptionell vorgegebenen Lösungsansätze aus dem Sportentwicklungskonzept
umsetzen zu können. Eine erste Kostenschätzung für ein solches Konzept wurde
unverbindlich von Prof. Dr. Robin Kähler (Sportwissenschaftler für
Sportstättenentwicklung) an Hand des oben genannten, stichprobenartig erhobenen
Sanierungsbedarfs ermittelt. Die Kosten belaufen sich auf ungefähr 20.000 €.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 12
Ja-Stimmen für Rückstellung an den Bau- und Vergabeausschuss: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
12 |
0 |
0 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../.. Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.