Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt ein Sportentwicklungskonzept, welches Lösungsansätze für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Sportvereine und des Sports in der Gemeinde vorgeben und aufzeigen soll. In Folge dessen, sollen die Lösungsansätze/Maßnahmen aus dem Konzept durch Akquise von weiteren Fördermitteln umgesetzt werden.

 

Begründung:          

In den 17 Ortschafen der Gemeinde Südharz leben rund 9.300 Einwohner. Die Tendenz der Einwohnerzahl ist Rückläufig (2016: 9.640; 2020: 9.305). Ebenso rückläufig sind die Mitgliederzahlen in den 29 gemeldeten Sportvereinen der Gemeinde. Folgende Ziele soll das Sportentwicklungskonzept verfolgen:

-       Rückläufigen Trend der Mitgliederzahlen in den Vereinen stoppen

-       Sportangebot für „Jung und Alt“ attraktiver gestalten

-       Dem demografischen Wandel entgegenwirken und die Ortschaften der Gemeinde moderner und Zielgruppengerechter gestalten

-       Betriebskosten der Sportstätten reduzieren (energetische Sanierung)

Über folgende Förderprogramme soll das Sportentwicklungskonzept gefördert werden:

Programm 1: Projektaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ Förderhöhe: 90% Bund, 10% Eigenanteil

Programm 2: Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2021

Förderhöhe: 75 % Bund, 15% Land, 10% Eigenanteil

 

Eine stichprobenartige Erhebung des Sanierungsbedarfes aller Sportstätten in der Gemeinde Südharz im April 2021 hat ergeben, dass ein Sanierungsbedarf / Sanierungsstau von über 2.500.000 € an den Sportstätten der Gemeinde vorhanden ist. Ziel soll es sein, auf Basis eines Sportentwicklungskonzeptes Fördermittel mit hoher Förderquote auf Landes- und Bundesebene zu akquirieren, um die konzeptionell vorgegebenen Lösungsansätze aus dem Sportentwicklungskonzept umsetzen zu können. Eine erste Kostenschätzung für ein solches Konzept wurde unverbindlich von Prof. Dr. Robin Kähler (Sportwissenschaftler für Sportstättenentwicklung) an Hand des oben genannten, stichprobenartig erhobenen Sanierungsbedarfs ermittelt. Die Kosten belaufen sich auf ungefähr 20.000 €.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 12          

Ja-Stimmen für Rückstellung an den Bau- und Vergabeausschuss:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

12

0

0

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../..  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.