Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die anliegende Satzung zur

 

2. Änderung der Niederschlagswasserbeseitigungssatzung für die Gemeinde Südharz.

 

Begründung:                                  

 

Die Gemeinde Südharz erhebt seit dem 01.01.2020 gemäß § 5 KAG LSA einheitliche Benutzungsgebühren für die gesamte öffentliche Einrichtung der Niederschlagswasserbeseitigung.

Grundlage für die Erhebung der einheitlichen Gebühren ist die Ausweisung einer rechtlich einheitlichen Einrichtung zur Niederschlagswasserbeseitigung für die betreffenden Ortsteile Rottleberode, Schwenda und Stadt Stolberg (Harz).

 

Die Ortsteile Agnesdorf und Questenberg wurden gestrichen, da diesen mit dem Übernahmevertrag Abwasserbeseitigung Agnesdorf und Questenberg (unterzeichnet am 28.12.2020) seit dem 01.01.2021 an den Wasserverband Südharz übertragen worden sind.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend:    14

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                          

Enthaltungen:

11

2

1

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.