Sitzung: 20.06.2022 Gemeinderat Südharz
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 21-563/2022
Beschlusstext:
Gem. § 52 (1) Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt liegen keine Einwände gegen die Wahl vor.
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die Gültigkeit der Direktwahl am 08.05.2022 und Stichwahl am 22.05.2022/Amt des Bürgermeisters.
Begründung:
Das Wahlergebnis der Wahl wurde im Amtsblatt der Gemeinde Südharz am 03.06.2022 veröffentlicht.
Wahleinsprüche sind nicht eingegangen. Entsprechend § 52 (1) Pkt. 1 KWG LSA
ist nach Ablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist die Gültigkeit der Wahl durch den Gemeinderat mit Beschluss festzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl.
des
Bürgermeisters: 19 18 (geä.
20.06.2022 A. Kl.)
davon anwesend: 15
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
15 |
0 |
0 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../.. Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.