Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlusstext:

Gem. § 52 (1) Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt liegen keine Einwände gegen die Wahl vor.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die Gültigkeit der Direktwahl am 08.05.2022 und Stichwahl am 22.05.2022/Amt des Bürgermeisters.

 

Begründung:

Das Wahlergebnis der Wahl wurde im Amtsblatt der Gemeinde Südharz am 03.06.2022 veröffentlicht.

 

Wahleinsprüche sind nicht eingegangen. Entsprechend § 52 (1) Pkt. 1 KWG LSA

ist nach Ablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist die Gültigkeit der Wahl durch den Gemeinderat mit Beschluss festzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19  18        (geä. 20.06.2022 A. Kl.)

davon anwesend:    15

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                          

Enthaltungen:

15

0

0

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../..  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.