Sitzung: 17.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Gemeinde Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: HFA21-002/2014
Beschlusstext:
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Gemeinde Südharz beschließt einen überplanmäßigen
Aufwand/Auszahlung für das Produktsachkonto 535100.521100/721100 in Höhe von
16.776,41 € gemäß § 105 (1) KVG LSA.
Der Aufwand ist für die Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag im
Haushaltsjahr 2013 erforderlich.
Die Finanzierung
des Aufwandes/Auszahlung erfolgt durch höhere Erträge aus Gewinnbeteiligungen
im Produktsachkonto 535100.465100/665100.
Begründung:
Die Gemeinde Südharz besitzt Anteile an der KOWISA AG.
Gemäß der Gesellschafterversammlung erfolgt die Gewinnausschüttung für das Jahr
2012. Auf diesen Gewinn muss von der Gemeinde eine Kapitalertragssteuer sowie
Solidaritätszuschlag gezahlt werden. Der im Haushalt eingestellte Planansatz
war nicht ausreichend.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses einschl. des
Bürgermeisters: 5
davon anwesend: 4
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
3 |
0 |
1 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ./.... Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.