Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlusstext:

 

Der Ortschaftsrat der Ortschaft Breitungen beschließt, im öffentlichen Sitzungsteil der Ortschaftsratssitzungen Einwohnerfragestunden durchzuführen.

 

Begründung:                                  

 

Nach § 84 Abs. 5 KVG LSA (Kommunalverfassungsgesetz) sind für die in der Ortschaft wohnenden Einwohner Fragestunden bei öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates vorzusehen, wenn der Ortschaftsrat dies beschließt. Entsprechende Verfahrensregelungen sind dann in der Hauptsatzung der Gemeinde aufzunehmen, § 84 Abs. 5 letzter Satz KVG LSA.

Einwohnerfragestunden gab es in den bisherigen Ortschaftsratssitzungen auch schon. Neu ist aber das Erfordernis der diesbezüglichen Beschlussfassung durch den Ortschaftsrat.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Ortschaftsrates einschl. des

Ortsbürgermeisters: 6                     

davon anwesend: 6

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

6

0

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt waren ../...  Mitglieder des Ortschaftsrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.