Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Einbringer:  

Ortsbürgermeister               

 

Gesetzliche Grundlagen:

§ 59 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt

 

 

 

Beschlusstext:

 

Der Ortschaftsrat der Ortschaft Uftrungen beschließt, sich die anliegende Geschäftsordnung des Gemeinderates und seiner Ausschüsse zu Eigen zu machen und entsprechend zu verfahren.

 

 

Begründung:                                  

 

Grundregeln des Sitzungsablaufs sind von jeder Vertretung (Gemeinderat, Ortschaftsrat) festzulegen. Um für den Gemeinderat und alle 15 Ortschaftsräte einheitliche und praktikable Regelungen zu haben, soll die vorliegende Geschäftsordnung zur Anwendung kommen.

                       

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Ortschaftsrates einschl. des

Ortsbürgermeisters: 5                     

davon anwesend: 5

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

5

0

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt waren .../..  Mitglieder des Ortschaftsrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.