Sitzung: 22.09.2014 Ortschaftsrat Uftrungen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 16-003/2014
Einbringer: |
Ortsbürgermeister |
Gesetzliche Grundlagen: |
§ 59 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt |
Beschlusstext:
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Uftrungen beschließt, sich die anliegende Geschäftsordnung des Gemeinderates und seiner Ausschüsse zu Eigen zu machen und entsprechend zu verfahren.
Begründung:
Grundregeln des Sitzungsablaufs sind von jeder Vertretung (Gemeinderat, Ortschaftsrat) festzulegen. Um für den Gemeinderat und alle 15 Ortschaftsräte einheitliche und praktikable Regelungen zu haben, soll die vorliegende Geschäftsordnung zur Anwendung kommen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Ortschaftsrates einschl. des
Ortsbürgermeisters: 5
davon anwesend: 5
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
5 |
0 |
0 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt waren .../.. Mitglieder des Ortschaftsrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.