Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlusstext:

Der Bauausschuss der Gemeinde Südharz beschließt, die im Rahmen des Förderprogrammes „Städtebaulicher Denkmalschutz zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne“ für das Haushaltsjahr 2015 zur Verfügung stehenden Mittel gemäß der beiliegenden Übersicht im Haushaltsjahr 2015 für den Ortsteil Stadt Stolberg zu verwenden.

 

Begründung:                                  

In dem erwähnten Förderprogramm stehen für das Haushaltsjahr 2015 Mittel aus den Programmjahren  2012 und 2013 zur Verfügung.

Sie sollen gemäß der beiliegenden Anlage 1, Übersicht über den Mitteleinsatz für das Haushaltsjahr 2015, verwendet werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Bau- und Vergabeausschusses einschl. des

Bürgermeisters: 5               

davon anwesend: 4

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

3

0

1

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.