Sitzung: 07.04.2015 Betriebsausschuss des Kommunalen Eigenbetriebes Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: KES21-008/2015
Beschlusstext:
Der Betriebsausschuss des Kommunalen Eigenbetriebs Südharz beschließt die anliegende
Vergaberichtlinie
des KES-Kommunalen Eigenbetriebs Südharz.
Begründung:
Der KES hat nach seiner Gründung am 01.01.2013 die Vergaberichtlinie des Eigenbetriebs Tourismus und Stadtwirtschaft Stolberg (Harz) übernommen.
Im Dezember 2014 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt im
Rahmen einer thematischen überörtlichen Prüfung die Überarbeitung und
Aktualisierung der rechtlichen Grundlagen der Vergaberichtlinie angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Kommunalen Eigenbetriebes Südharz einschl. des Bürgermeisters: 7
davon anwesend: 6
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
4 |
1 |
1 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des
Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...
Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.