Sitzung: 11.05.2015 Ortschaftsrat Dietersdorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 09-004/2015
Begründung:
Nach § 84 Abs. 5
KVG LSA (Kommunalverfassungsgesetz) sind für die in der Ortschaft wohnenden
Einwohner Fragestunden bei öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates
vorzusehen, wenn der Ortschaftsrat dies beschließt. Entsprechende
Verfahrensregelungen sind dann in der Hauptsatzung der Gemeinde aufzunehmen, §
84 Abs. 5 letzter Satz KVG LSA.
Einwohnerfragestunden
gab es in den bisherigen Ortschaftsratssitzungen auch schon. Neu ist aber das
Erfordernis der diesbezüglichen Beschlussfassung durch den Ortschaftsrat.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Ortschaftsrates einschl. des
Ortsbürgermeisters: 6
davon anwesend: 5
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
5 |
0 |
0 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt waren .../.. Mitglieder des Ortschaftsrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.