Sitzung: 04.08.2015 Betriebsausschuss des Kommunalen Eigenbetriebes Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: KES21-011/2015
Beschlusstext:
Der Betriebsausschuss des Kommunalen Eigenbetriebs Südharz beschließt die
Erhebung eines Aufschlages für Nutzer der Sauna im
Freizeitbad Thyragrotte in Höhe von 2,00 €.
Begründung:
Bislang galt für alle unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze der ermäßigte Steuersatz von 7% nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 Satz 1 UStG.
Mit Schreiben vom Bundesministerium der Finanzen vom 28. Oktober 2014 wird der ermäßigte Steuersatz von 7% nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 Satz 1 UStG für die Verab-reichung von Saunabädern zum 01. Juli 2015 aufgehoben und auf 19% angehoben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Kommunalen Eigenbetriebes Südharz einschl. des Bürgermeisters: 7
davon anwesend: 5
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
5 |
0 |
0 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../.. Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.