Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlusstext:

Der Betriebsausschuss des Kommunalen Eigenbetriebs Südharz beschließt die

 

Erhebung eines Aufschlages für Nutzer der Sauna im Freizeitbad Thyragrotte in Höhe von 2,00 €.

 

Begründung:

Bislang galt für alle unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze der ermäßigte Steuersatz von 7% nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 Satz 1 UStG.

 

Mit Schreiben vom Bundesministerium der Finanzen vom 28. Oktober 2014 wird der ermäßigte Steuersatz von 7% nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 Satz 1 UStG für die  Verab-reichung von Saunabädern zum 01. Juli 2015 aufgehoben und auf 19% angehoben.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Kommunalen Eigenbetriebes Südharz einschl. des Bürgermeisters: 7                       

davon anwesend: 5  

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

5

0

0

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../..  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.