Sitzung: 17.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss Gemeinde Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: HFA21-013/2015
Beschlusstext:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Südharz
beschließt eine überplanmäßige Auszahlung für das Produktsachkonto
543000.789100, Maßnahme Ortsdurchfahrt im Ortsteil Rottleberode, in Höhe von
29.258,02 € gemäß § 105 (1) KVG LSA.
Die Auszahlung betrifft eine Rückzahlung von Fördermitteln gem. Entflecht G für
die Maßnahme Ortsdurchfahrt im Ortsteil Rottleberode.
Die Finanzierung der Auszahlung erfolgt aus dem
Produktsachkonto 543000.782100 Auszahlung für den Erwerb von Grundstücken.
Begründung:
Im Investitionsplan für das Haushaltsjahr 2015 sind 80.000 € Rückzahlung
Fördermittel eingestellt. Diese Einstellung basierte auf eine Zuarbeit aus dem
Fachamt mit der Begründung, dass für den erhöhten Mittelabruf die gegenüber der
Kostenberechnung erheblich niedriger beauftragten Baukosten verantwortlich
sind. Des Weiteren sind Mehreinnahmen bei den Straßenausbaubeiträgen berechnet
wurden. Die Rückzahlung beruht auf einer vorläufigen Schätzung und erfolgte am
28.08.2015.
Nach erfolgter Fertigstellung des Verwendungsnachweises stehen die
förderfähigen Kosten laut dem Fachamt fest. Die Ermittlung ergibt abermals eine
zu viel gezahlte Fördermittelzahlung. Damit die Zinszahlungen für die zu viel
gezahlten Fördermittel minimiert werden können, erfolgte eine Rückzahlung.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses einschl. des
Bürgermeisters: 5
davon anwesend: 4
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
4 |
0 |
0 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des
Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren .../..
Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.