Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlusstext:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Südharz beschließt eine überplanmäßige Auszahlung für das Produktsachkonto 543000.789100, Maßnahme Ortsdurchfahrt im Ortsteil Rottleberode, in Höhe von 27.314,51 € gemäß § 105 (1) KVG LSA.
Die Auszahlung betrifft eine Rückzahlung von Fördermitteln nach FAG für die Maßnahme Ortsdurchfahrt im Ortsteil Rottleberode.

Die Finanzierung der Auszahlung erfolgt aus dem Produktsachkonto 543000.782100 Auszahlung für den Erwerb von Grundstücken.

Begründung:                     

Im Investitionsplan für das Haushaltsjahr 2015 sind 80.000 € Rückzahlung Fördermittel eingestellt. Diese Einstellung basierte auf eine Zuarbeit aus dem Fachamt mit der Begründung, dass für den erhöhten Mittelabruf die gegenüber der Kostenberechnung erheblich niedriger beauftragten Baukosten verantwortlich sind. Des Weiteren sind Mehreinnahmen bei den Straßenausbaubeiträgen berechnet wurden. Die Rückzahlung beruht auf einer vorläufigen Schätzung und erfolgte am 28.08.2015.

Nach erfolgter Fertigstellung des Verwendungsnachweises stehen die förderfähigen Kosten laut dem Fachamt fest. Die Ermittlung ergibt abermals eine zu viel gezahlte Fördermittelzahlung. Damit die Zinszahlungen für die zu viel gezahlten Fördermittel minimiert werden können, erfolgte eine Rückzahlung.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses einschl. des

Bürgermeisters: 5                

davon anwesend:      4

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

4

0

0

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.