Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlusstext:

Der Bauausschuss der Gemeinde Südharz beschließt die Beantragung zur Fortführung des Förderprogrammes „Städtebaulicher Denkmalschutz zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne“ für das Programmjahr 2016 - 2020 gemäß beigefügter Anlage.

Ein Teil der beantragten Mittel soll der Deutschen Stiftung Denkmalschutz zur Sanierung des Schlosses und der Evangelischen Kirchengemeinde zur Sanierung der St. Martini Kirche zur Verfügung gestellt werden.

 

Begründung:                                 

Der Ortsteil Stolberg (Harz) hat seit 1991 die Möglichkeit, Fördermittel im Rahmen des o. g. Förderprogrammes in Anspruch zu nehmen. Die Beantragung der Mittel erfolgt jeweils pro Programmjahr für 5 Haushaltsjahre.

Für den im Vorjahr gestellten Antrag für das Programmjahr 2015 liegt bisher vom Fördermittelgeber noch kein Bewilligungsbescheid vor.

Durch die erneute Beantragung der Fortführung des Förderprogramms besteht die Möglichkeit, u. a. auch wichtige kommunale Maßnahmen (insbesondere die Sanierung von Stützmauern und die Sanierung der Straße „Waschberg“ und die sog. „Private Förderung“) durchführen zu können.

Der Eigenanteil der kommunalen Maßnahmen wird voraussichtlich 20 % betragen.

Für die beantragten Mittel zur Sanierung des Schlosses Stolberg und zur Sanierung der Martinikirche sollen die Eigenanteile von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz bzw. der Kirche übernommen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Bau- und Vergabeausschusses einschl. des

Bürgermeisters: 5                

davon anwesend:      3

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

3

0

0

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren .../..  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.