Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlusstext:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Südharz beschließt einen über-planmäßigen Aufwand/Auszahlung für das Produktsachkonto

552100.531300/ 731300 in Höhe von 25.770,66 € gemäß § 105 (1) KVG LSA im Haushaltsjahr 2016.
Der Aufwand ist für die Umlage Gewässer I. Ordnung erforderlich.

Eine Finanzierung des Aufwandes soll aus der Veranlagung erfolgen. Hierzu fehlen bisher noch die notwendigen Zuarbeiten vom Land.

Begründung:         
Ab dem Jahr 2016 sind die Beiträge für die Gewässer I. Ordnung mit umzulegen.
Eine diesbezügliche Planung erfolgt in der 1. Nachtragssatzung.
Ausführliche Erläuterungen zum gegenwärtigen Stand erfolgen in der Sitzung.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses einschl. des

Bürgermeisters: 5                

davon anwesend:      3

Ja-Stimmen:                   

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

1

1

1

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.