Sitzung: 16.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Gemeinde Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: HFA21-019/2016
Beschlusstext:
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Gemeinde Südharz beschließt einen überplanmäßigen
Aufwand/Auszahlung für das Produktsachkonto 511220.551100/751100 in Höhe von
20.399,77 € gemäß § 105 (1) KVG LSA im Haushaltsjahr 2014.
Die Finanzierung erfolgt aus den Erträgen/Einzahlungen aus Mieten und Pachten
111720.441100/641100.
Begründung:
Im Rahmen der Maßnahme des städtebaulichen Denkmalschutzes Stolberg „Gesamte
Altstadt“ erging an die Gemeinde Südharz ein Zinsbescheid für das Programmjahr
2007 aufgrund der nicht fristgerechten Verwendung der Mittel in Höhe von
20.399,77 €.
Gegen diesen Bescheid hat die Gemeinde eine Klage am 24.04.2014 erhoben.
Gemäß § 35 KomHVO ist eine Rückstellung zu bilden, wenn eine Verbindlichkeit in
ihrem Bestehen und Höhe ungewiss ist.
Ausführliche Erläuterungen zum gegenwärtigen Stand erfolgen in der Sitzung.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses einschl. des
Bürgermeisters: 5
davon anwesend: 3
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
3 |
0 |
0 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../... Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.