Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlusstext:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Südharz beschließt einen überplanmäßigen Aufwand/Auszahlung für das Produktsachkonto 511220.551100/751100 in Höhe von 20.399,77 € gemäß § 105 (1) KVG LSA im Haushaltsjahr 2014.
Die Finanzierung erfolgt aus den Erträgen/Einzahlungen aus Mieten und Pachten 111720.441100/641100.

Begründung:         
Im Rahmen der Maßnahme des städtebaulichen Denkmalschutzes Stolberg „Gesamte Altstadt“ erging an die Gemeinde Südharz ein Zinsbescheid für das Programmjahr 2007 aufgrund der nicht fristgerechten Verwendung der Mittel in Höhe von 20.399,77 €.
Gegen diesen Bescheid hat die Gemeinde eine Klage am 24.04.2014 erhoben.
Gemäß § 35 KomHVO ist eine Rückstellung zu bilden, wenn eine Verbindlichkeit in ihrem Bestehen und Höhe ungewiss ist.
Ausführliche Erläuterungen zum gegenwärtigen Stand erfolgen in der Sitzung.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses einschl. des

Bürgermeisters: 5                

davon anwesend:      3

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

3

0

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.