Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlusstext:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Südharz beschließt eine über-planmäßige Auszahlung für die Investition Nebenanlagen an Landesstraßen OT Rottleberode 543000.785200 in Höhe von 46.926,32 € gemäß § 105 (1) KVG

LSA im Haushaltsjahr 2016.
Die Finanzierung erfolgt aus den Fördermitteln 543000.681400.
In der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 werden die notwendigen Mittel einge-stellt. Nach Aktivierung des Nachtragshaushaltes kann die „üpl/a“ storniert werden.

 

Begründung:

Aufgrund der erfolgten Ausschreibung für den 5. BA Nebenanlage Landesstraße OT Rottleberode ist eine Korrektur der Planansätze im Nachtragshaushalt erforderlich.
Damit der bereits erteilte Auftrag und die folgenden Rechnungen bezahlt werden können, ist bis zur Aktivierung der 1. Nachtragssatzung 2016 eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses einschl. des

Bürgermeisters: 5                

davon anwesend:      3

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

3

0

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.