Sitzung: 16.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Gemeinde Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: HFA21-020/2016
Beschlusstext:
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Gemeinde Südharz beschließt eine über-planmäßige Auszahlung
für die Investition Nebenanlagen an Landesstraßen OT Rottleberode 543000.785200
in Höhe von 46.926,32 € gemäß § 105 (1) KVG
LSA im
Haushaltsjahr 2016.
Die Finanzierung erfolgt aus den Fördermitteln 543000.681400.
In der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 werden die notwendigen Mittel
einge-stellt. Nach Aktivierung des Nachtragshaushaltes kann die „üpl/a“
storniert werden.
Begründung:
Aufgrund der
erfolgten Ausschreibung für den 5. BA Nebenanlage Landesstraße OT Rottleberode
ist eine Korrektur der Planansätze im Nachtragshaushalt erforderlich.
Damit der bereits erteilte Auftrag und die folgenden Rechnungen bezahlt werden
können, ist bis zur Aktivierung der 1. Nachtragssatzung 2016 eine
überplanmäßige Ausgabe erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses einschl. des
Bürgermeisters: 5
davon anwesend: 3
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
3 |
0 |
0 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../... Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.