Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlusstext:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Südharz beschließt eine überplanmäßige Ausgabe für die Gewerbesteuerumlage IV/2016 der Gemeinde Südharz 611100.534100 in Höhe von 22.598,00 € gemäß § 105 (1) KVG LSA im Haushaltsjahr 2016.
Die Finanzierung erfolgt aus Erträgen Gewerbesteuern 611100.401300.

Begründung:
Die Gewerbesteuerumlage berechnet sich, indem das Istaufkommen der Gewerbesteuer einer Gemeinde durch den für das Erhebungsjahr festgesetzten Hebesatz geteilt und dieser Betrag mit dem Vervielfältiger (Umlagesatz) multipliziert wird. Aufgrund der Mehrerträge bei der Gewerbesteuer steigt die zu zahlende Gewerbesteuerumlage.
                              

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses einschl. des

Bürgermeisters: 7                

davon anwesend:    4

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

4

0

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.