Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlusstext:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Südharz beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe für die Rückstellung nicht korrekt verwendeter Fördermittel aus dem „Förderprogramm städtebaulichen Denkmalschutz“ 111310.543105 in Höhe von 30.000,00 € gemäß § 105 (1) KVG LSA im Haushaltsjahr 2016.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Ertrag Schadensersatzforderungen gegenüber dem Sanierungsträger.

Begründung:
Im Rahmen des Förderprogrammes Städtebaulicher Denkmalschutz zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne“ wurde gegen die geltende Richtlinie „Private Förderung“ verstoßen. Der Fördermittelgeber lehnt aufgrund des Verstoßes die Förderung der Maßnahme ab. Damit steht fest, dass die ausgezahlte Förderung nicht über das Fördermittelprogramm finanziert werden kann. Somit muss die Gemeinde eine 100 % Finanzierung übernehmen. Der entstandene Schaden wird vom Sanierungsbüro gefordert.
                       

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses einschl. des

Bürgermeisters: 7                

davon anwesend:    4

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

3

0

1

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.