Sitzung: 19.04.2017 Haupt- und Finanzausschuss Gemeinde Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: HFA21-022/2017
Beschlusstext:
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Gemeinde Südharz beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe
für die Rückstellung nicht korrekt verwendeter Fördermittel aus dem
„Förderprogramm städtebaulichen Denkmalschutz“ 111310.543105 in Höhe von
30.000,00 € gemäß § 105 (1) KVG LSA im Haushaltsjahr 2016.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Ertrag Schadensersatzforderungen gegenüber dem
Sanierungsträger.
Begründung:
Im Rahmen des Förderprogrammes Städtebaulicher Denkmalschutz zur Sicherung und
Erhaltung historischer Stadtkerne“ wurde gegen die geltende Richtlinie „Private
Förderung“ verstoßen. Der Fördermittelgeber lehnt aufgrund des Verstoßes die
Förderung der Maßnahme ab. Damit steht fest, dass die ausgezahlte Förderung
nicht über das Fördermittelprogramm finanziert werden kann. Somit muss die
Gemeinde eine 100 % Finanzierung übernehmen. Der entstandene Schaden wird vom
Sanierungsbüro gefordert.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses einschl. des
Bürgermeisters: 7
davon anwesend: 4
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
3 |
0 |
1 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../... Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.