Beschlusstext:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Südharz beschließt einen überplanmäßigen Aufwand für die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Südharz 111210.543102 in Höhe von 20.000,00 € gemäß § 105 (2) KVG LSA im Haushaltsjahr 2017.

 

Begründung:                                  

Im Zuge der Erstellung der Eröffnungsbilanz wurden Rückstellungen in Höhe von 33.431,00 € für die Prüfungsgebühren der Jahresrechnungen 2010-2012 (13.431,00 €) sowie der EÖB (20.000,00 €) gebildet. Eine Auflösung ertragswirksam erfolgt im Jahr 2017.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses einschl. des

Bürgermeisters: 7                

davon anwesend:    6

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

5

1

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren .../..  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.