Sitzung: 12.06.2018 Haupt- und Finanzausschuss Gemeinde Südharz
Vorlage: HFA21-025/2018
Beschlusstext:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Südharz beschließt einen überplanmäßigen Aufwand für die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Südharz 111210.543102 in Höhe von 20.000,00 € gemäß § 105 (2) KVG LSA im Haushaltsjahr 2017.
Begründung:
Im Zuge der Erstellung der Eröffnungsbilanz wurden Rückstellungen in Höhe von 33.431,00 € für die Prüfungsgebühren der Jahresrechnungen 2010-2012 (13.431,00 €) sowie der EÖB (20.000,00 €) gebildet. Eine Auflösung ertragswirksam erfolgt im Jahr 2017.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses einschl. des
Bürgermeisters: 7
davon anwesend: 6
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
5 |
1 |
0 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren .../.. Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.