Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlusstext:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, eine Rückstellung im Haushaltsjahr 2013 in Höhe von 35.000 € für den Abriss der alten Kaufhalle im OT Uftrungen zu bilden.

Im Haushaltsjahr 2017 sollte die Außenanlage (Parkplätze für die FF) gestaltet werden.

Die Bildung der Rückstellung basiert auf Ermittlung der Kosten durch das Bauamt im Rahmen einer Kostenschätzung.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses einschl. des

Bürgermeisters: 7                

davon anwesend:    5

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                          

Enthaltungen:

5

0

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.