Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Einbringer:  

Bürgermeister, Hauptamt              

 

Gesetzliche Grundlagen:

Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt

 

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz stellt fest, dass keine Hinderungsgründe für die Ausübung der Mandate bei den gewählten Vertretern für den Gemeinderat nach § 41 KVG LSA vorliegen. Entsprechend § 42 Punkt 3 des KVG LSA verliert ein Mitglied der Vertretung sein Mandat, wenn im Laufe der Wahlperiode ein Hinderungsgrund nach § 41 Abs. 1, 2 oder 3 eintritt.

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Angezeigte und erkennbare Hinderungsgründe liegen nicht vor.

 

                                   

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 21             

davon anwesend: 19          

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

19

0

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../..  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.