Sitzung: 31.07.2019 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 21-001/2019
Einbringer: |
Bürgermeister, Hauptamt |
Gesetzliche Grundlagen: |
Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt |
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz stellt fest, dass keine Hinderungsgründe für die Ausübung der Mandate bei den gewählten Vertretern für den Gemeinderat nach § 41 KVG LSA vorliegen. Entsprechend § 42 Punkt 3 des KVG LSA verliert ein Mitglied der Vertretung sein Mandat, wenn im Laufe der Wahlperiode ein Hinderungsgrund nach § 41 Abs. 1, 2 oder 3 eintritt.
Begründung:
Angezeigte und erkennbare Hinderungsgründe liegen nicht vor.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 21
davon anwesend: 19
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
19 |
0 |
0 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../.. Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.