Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Einbringer:  

Bürgermeister, Hauptamt              

 

Gesetzliche Grundlagen:

§ 51 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt

(KWG LSA)

 

Beschlusstext:

 

Einwendungen gegen die Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Stadt Stolberg (Harz) liegen nicht vor.

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt, dass die Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Stadt Stolberg (Harz) gültig ist.

 

 

Begründung:                                  

 

Gemäß § 51 KWG LSA entscheidet die neugewählte Vertretung über Wahleinsprüche und die Gültigkeit der Wahl.

Wahleinsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl kann u. a. jeder Wahlberechtigte mit der Begründung erheben, dass die Wahl nicht den Wahlvorschriften entsprechend vorbereitet und durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist. Wobei der Wahleinspruch binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen ist (§ 50 Abs. 1 und 2 KWG LSA).

Die Veröffentlichung des Wahlergebnisses erfolgte am 14.06.2019.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 19          

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

19

0

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../..  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.