Sitzung: 31.07.2019 Gemeinderat Südharz
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 21-024/2019
Einbringer: |
Bürgermeister, Hauptamt |
Gesetzliche Grundlagen: |
Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt |
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz wählt als 1. stellv. Vertreter/in
Herrn Ralf Mosebach
mit …18…… Stimmen
in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes „Südharz“.
anwesende wahlberechtigte Mitglieder des Gemeinderates: ……19……….
Begründung:
Die Gemeinde ist Mitglied im Wasserverband „Südharz“.
Laut Verbandssatzung des Wasserverbandes „Südharz“ sind ein Vertreter und zwei Stellvertreter in den Wasserverband „Südharz“ zu wählen.
Die Sitzungsvertreter sind nach § 11 GKG zu wählen, müssen nicht zwingend Gemeinderatsmitglieder sein und eventuelle Hinderungsgründe ergeben sich nur aus der Spezialregelung in § 11 Abs. II GKG.
Die Wahl ist nach § 56 Abs. III KVG LSA durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 19
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
18 |
0 |
1 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ./.... Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.