Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Einbringer:  

Bürgermeister, Hauptamt              

 

Gesetzliche Grundlagen:

Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt

 

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz wählt als 2. stellv. Vertreter/in

 

Herrn Hagen Schwach

 

mit …18…… Stimmen                                                       

 

in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes „Südharz“.

 

anwesende wahlberechtigte Mitglieder des Gemeinderates: ……19……….                       

 

 

 

 

Begründung:

 

Die Gemeinde ist Mitglied im Wasserverband „Südharz“.

Laut Verbandssatzung des Wasserverbandes „Südharz“ sind ein Vertreter und zwei Stellvertreter in den Wasserverband „Südharz“ zu wählen.

Die Sitzungsvertreter sind nach § 11 GKG zu wählen, müssen nicht zwingend Gemeinderatsmitglieder sein und eventuelle Hinderungsgründe ergeben sich nur aus der Spezialregelung in § 11 Abs. II GKG.

Die Wahl ist nach § 56 Abs. III KVG LSA durchzuführen.

                       

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 19          

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

18

0

1

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.