Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Einbringer:  

Bürgermeister, Hauptamt              

 

Gesetzliche Grundlagen:

Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt,

Wassergesetz Land Sachsen-Anhalt

 

 

 

 

 

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt, gemäß § 54 Abs. 3 des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

 

            Herrn Andreas Schmidt

 

als Vertreter in die Verbandsversammlungen des Unterhaltungsverbandes „Helme“ zu entsenden.

 

 

 

 

Begründung:

 

Nach Auffassung des Ministeriums hat der Gemeinderat die Vertreter in die Unterhaltungsverbände durch Beschluss zu entsenden.

                       

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 19          

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

18

0

1

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.