Sitzung: 31.07.2019 Gemeinderat Südharz
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 21-029/2019
Einbringer: |
Bürgermeister, Hauptamt |
Gesetzliche Grundlagen: |
Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt, Wassergesetz Land Sachsen-Anhalt |
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt, gemäß § 54 Abs. 3 des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Herrn René Volknandt
als stellvertretenden Vertreter in die Verbandsversammlungen des Unterhaltungsverbandes „Selke-Obere Bode“ zu entsenden.
Begründung:
Nach Auffassung des Ministeriums hat der Gemeinderat die Vertreter in die Unterhaltungsverbände durch Beschluss zu entsenden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 19
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
18 |
0 |
1 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../... Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.