Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Einbringer:  

Bürgermeister, Finanzverwaltung            

 

Gesetzliche Grundlagen:

KVG LSA

KomHVO LSA

 

 

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 42.500,00 € für die Maßnahme Anbau Grundschule Roßla 21110160001 (gemäß § 105 (1) KVG LSA).


Die Finanzierung erfolgt aus den Maßnahmen:

54100017002 Brückenbau                                                20.000,00 €
21110015006 PC Kabinett Grundschule                        22.500,00 €

Begründung:

 

In den letzten beiden Sondersitzungen des Bau- und Finanzausschuss wurden die voraussichtlichen Mehrkosten für den Anbau der Maßnahme Grundschule Roßla durch die Architektin und dem Bauamt vorgestellt und begründet. Ein Kostenumfang für die Maßnahme wurde vom Ausschuss festgeschrieben. Die überarbeiteten Planansätze werden in den Nachtragshaushalt 2019 eingearbeitet. Die Finanzierung der Mehrkosten ist nur über eine Kreditaufnahme möglich.
Damit die Verzögerungen im Bauablauf minimiert werden können, soll die Auftragsvergabe für Gerüstbau und Dachdeckerarbeiten so schnell wie möglich erfolgen.
Gemäß der festgelegten Wertgrenzen in der Hauptsatzung der Gemeinde Südharz § 6 (3) ist für die überplanmäßige Auszahlung der Haupt- und Finanzausschuss zuständig. Aufgrund der Kommunalwahlen kann die kommende Haupt- und Finanzausschusssitzung erst nach der Konstituierenden Sitzung des Gemeinderates stattfinden. Die konstituierende Sitzung ist am 31.07.2019 geplant.
Da die Vergabe für Gerüstbau und Dachdeckerarbeiten erfolgen soll
legte der Ausschuss fest, dass in der Gemeinderatssitzung am 26.06.2019 eine Tischvorlage, für die überplanmäßige Ausgabe vorgelegt wird.
Ein entsprechender formeller Gemeinderatsbeschluss wird in der kommenden Sitzung nachgeholt.


 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 19                      

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

15

0

4

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.