Sitzung: 31.07.2019 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: 21-032/2019
Einbringer: |
Bürgermeister, Finanzverwaltung |
Gesetzliche Grundlagen: |
KVG LSA KomHVO LSA |
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der
Gemeinde Südharz beschließt eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von
42.500,00 € für die Maßnahme Anbau Grundschule Roßla 21110160001 (gemäß § 105
(1) KVG LSA).
Die Finanzierung erfolgt aus den Maßnahmen:
54100017002 Brückenbau 20.000,00
€
21110015006 PC Kabinett Grundschule 22.500,00
€
Begründung:
In den letzten beiden Sondersitzungen des Bau- und Finanzausschuss
wurden die voraussichtlichen Mehrkosten für den Anbau der Maßnahme Grundschule
Roßla durch die Architektin und dem Bauamt vorgestellt und begründet. Ein
Kostenumfang für die Maßnahme wurde vom Ausschuss festgeschrieben. Die
überarbeiteten Planansätze werden in den Nachtragshaushalt 2019 eingearbeitet.
Die Finanzierung der Mehrkosten ist nur über eine Kreditaufnahme möglich.
Damit die Verzögerungen im Bauablauf minimiert werden können, soll die
Auftragsvergabe für Gerüstbau und Dachdeckerarbeiten so schnell wie möglich
erfolgen.
Gemäß der festgelegten Wertgrenzen in der Hauptsatzung der Gemeinde Südharz § 6
(3) ist für die überplanmäßige Auszahlung der Haupt- und Finanzausschuss
zuständig. Aufgrund der Kommunalwahlen kann die kommende Haupt- und
Finanzausschusssitzung erst nach der Konstituierenden Sitzung des Gemeinderates
stattfinden. Die konstituierende Sitzung ist am 31.07.2019 geplant.
Da die Vergabe für Gerüstbau und Dachdeckerarbeiten erfolgen soll legte der Ausschuss
fest, dass in der Gemeinderatssitzung am 26.06.2019 eine Tischvorlage, für die
überplanmäßige Ausgabe vorgelegt wird.
Ein entsprechender formeller Gemeinderatsbeschluss wird in der kommenden
Sitzung nachgeholt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 19
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
15 |
0 |
4 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../... Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.