Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die als Anlage beigefügte

 

2.   Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Südharz.

 

 

Begründung:          

 

Wenn mehrere Personen in einem Haushalt wohnen, können diese Personen dann auch zur Zahlung der Hundesteuer herangezogen werden.

 

In der alten Satzung war der Abs 4 (§ 2) wie folgt formuliert:

Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von den Haltern gemeinsam gehalten.

 

Der Gemeinderat hat in der letzten Sitzung gefordert, den Städte- und Gemeindebund zur Rechtmäßigkeit der Satzungsänderung zu befragen. Das Ergebnis ist in Form eines Antwortschreibens beigefügt. Weiterhin beigefügt ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 21             

davon anwesend: 16          

 

Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

15

0

1

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.