Sitzung: 28.08.2019 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 21-624/2019
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die als Anlage beigefügte
2.
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer
Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Südharz.
Begründung:
Wenn mehrere Personen in einem Haushalt wohnen, können diese Personen dann auch zur Zahlung der Hundesteuer herangezogen werden.
In der alten Satzung war der Abs 4 (§ 2) wie folgt formuliert:
Alle in einem Haushalt
aufgenommenen Hunde gelten als von den Haltern gemeinsam gehalten.
Der Gemeinderat hat in der letzten Sitzung gefordert, den Städte- und Gemeindebund zur Rechtmäßigkeit der Satzungsänderung zu befragen. Das Ergebnis ist in Form eines Antwortschreibens beigefügt. Weiterhin beigefügt ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 21
davon anwesend: 16
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
15 |
0 |
1 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../... Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.