Sitzung: 28.08.2019 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 21-041/2019
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt folgende Wertgrenze:
10.000 € bei Zuwendungen nach § 29 KomHVO
Begründung:
Bei Zuwendungen an Dritte sind nach § 29 KomHVO oberhalb einer vom
Gemeinderat festgesetzten Wertgrenze die §§ 23 und 44 der
Landeshaushaltsordnung anzuwenden. Diese Regelungen betreffen die
Voraussetzungen und den Nachweis von Zuwendungen. Die Wertgrenze von 10.000 €
wird als sinnvoll angesehen.
Unterhalb dieser Wertgrenze kommen die allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuwendungen der Gemeinde Südharz als Vereinfachungsregelung zur Anwendung.
Gerade bei Zuwendungen an Vereine ist der Aufwand zur Abrechnung der Zuschüsse in einem vertretbaren Rahmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 16
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
16 |
0 |
0 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../... Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.