Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die anliegende

 

Geschäftsordnung für den Gemeinderat und seine Ausschüsse.

 

 

Begründung:                                  

 

Gemäß § 59 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) gibt sich die Vertretung (der Gemeinderat) mit der Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderates eine Geschäftsordnung zur Regelung ihrer inneren Angelegenheiten.

Das Innenministerium geht davon aus, dass die Geschäftsordnung nur für eine Wahlperiode gilt und sich deshalb jeder neu konstituierende Gemeinderat eine eigene Geschäftsordnung zu geben hat.

 

Die Ratsmitglieder verständigten sich am Vortrag der konstituierenden Gemeinderatssitzung vom 31.7.2019 auf Änderungen zur vorgelegten Geschäftsordnung, die nicht vollständig in der Sitzung besprochen und geprüft werden konnten. In der Sitzung wurde beschlossen, diese Änderungen – vorbehaltlich einer Prüfung – in die Geschäftsordnung aufzunehmen. In der Sitzung selbst gab es nur zwei kleinere Änderungen.

 

Im Nachgang zur Sitzung wurden die Änderungen geprüft und soweit möglich, in die Geschäftsordnung eingearbeitet bzw. Änderungsvorschläge gemacht. Im Ergebnis wird die anliegende Geschäftsordnung vorgelegt, über die der Gemeinderat erneut zu entscheiden hat.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend:   

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

 

 

 

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren .....  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.