Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Frau Wöbken erläutert die Beschlussvorlage.

 

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt,

 

den Bürgermeister auf die Einhaltung des gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums des Innern sowie der übrigen Ministerien vom 22.2.2010 zum Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen sowie dem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums des Innern und der übrigen Ministerien vom 18.11.2016 zur Verwaltungsvorschrift zur Vermeidung und Bekämpfung der Korruption zu verpflichten und erteilt eine allgemeine Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen für die in Ziffer 4.1. des erstgenannten Runderlasses genannten Fälle.

 

 

Begründung:                                  

 

Die Annahme von Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Vorteilen ist nach dem § 42 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) in Verbindung mit § 54 Landesbeamtengesetz (LBG LSA) verboten. Für Wahlbeamte, wie z.B. Bürgermeister gilt dies gemäß § 6 BeamtStG entsprechend.

 

Ausnahmen können im Einzelfall zugelassen werden. Die Zulassung von Ausnahmen ist in häufigen auftretenden, unbedeutenden Fällen durchaus üblich und gängige Praxis, weswegen sie schon in dem gemeinsamen Runderlass des Innenministeriums vom 22.2.2010 aufgenommen wurde. Ähnliche Regelungen finden sich auch in anderen Bundesländern. Für die Erteilung einer Ausnahme ist im Fall des Bürgermeisters, als dem Hauptverwaltungsbeamten, der Gemeinderat zuständig (§ 45 Absatz 5 Satz 1 KVG LSA).

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 16          

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

16

0

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ./....  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.