Sitzung: 09.09.2019 Ortschaftsrat Uftrungen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 16-003/2019
Einbringer: |
Ortsbürgermeister |
Gesetzliche Grundlagen: |
§ 85 III 2 KVG LSA |
Beschlusstext:
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Uftrungen beschließt, unter Hinweis auf § 85 Absatz 3 Satz 2 KVG LSA, dass dem Ortsbürgermeister in den Angelegenheiten Flächennutzungsplan Gemeinde Südharz, Baumaßnahmen Abwasser, Verkauf Arztpraxis sowie Angelegenheiten Trinkwasser Akteneinsicht gewährt werden soll.
Begründung:
Nach § 85 III 2 KVG LSA ist dem Ortsbürgermeister aufgrund eines Ortschaftsratsbeschlusses Akteneinsicht in Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen zu gewähren.
Der Flächennutzungsplan wird für die Gemeinde aufgestellt und umfasst im Plangebiet damit auch die Ortschaft Uftrungen, somit ist ein Akteneinsichtsrecht rechtlich möglich.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Ortschaftsrates einschl. des
Ortsbürgermeisters: 5
davon anwesend: 5
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
5 |
0 |
0 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt waren ./.... Mitglieder des Ortschaftsrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.