Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die anliegende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungen und Gebühren (Bereich Trinkwasser) für den Ortsteil Uftrungen laut Gebührenkalkulation.

Die Nachkalkulation wurde für die Jahre 2016 bis 2018 durchgeführt.

Der Zeitraum der Vorauskalkulation umfasst die Jahre 2019 bis 2021.

 

Die Anpassung der Gebühren an die Kalkulation soll ab 01.11.2019 erfolgen.

 

 

Begründung:          

Die Gebührennach- und Vorauskalkulation für die Zeiträume 2016 bis 2018 bzw. 2019 bis 2021 wurde durch die Firma Allevo Kommunalberatung, beauftragt durch die Gemeinde Südharz, durchgeführt.

Die Kalkulation hat ergeben, dass die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter Trinkwasser für die Jahre 2019 bis 2021 angepasst werden muss.

Die vorliegende Satzung zur 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungen und Gebühren (Bereich Trinkwasser) beinhaltet die entsprechenden Anpassungen.

 

Die Gebührenkalkulation der Firma Allevo Kommunalberatung GmbH vom 28.03.2019 ist als Anlage der 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungen und Gebühren (Bereich Trinkwasser) für den Ortsteil Uftrungen beigefügt.

           

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 15          

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

15

0

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.