Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1

 

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Durchführung und die Erhebung von Entgelt für Märkte und Veranstaltungen in der Gemeinde Südharz.

 

 

Begründung:

 

Im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Südharz am 14.05.2019 lag die Satzung über die Durchführung und die Erhebung von Entgelt für Märkte und Veranstaltungen in der Gemeinde Südharz zu Beratung vor. In der Niederschrift wurde festgehalten, dass diese Satzung der Vorsitzenden des Gewerbevereins nochmals übersandt wird, mit der Einladung zu einer abschließenden Gesprächsrunde.

Dieser Termin fand am 20.08.2019 in Anwesenheit der Vorsitzenden des Gewerbevereins, einem Mitglied des Gemeinderates und dem Leiter Kämmerei statt.

In diesem Gespräch haben sich alle Anwesenden geeinigt, dass die vorliegende Satzung über die Durchführung und die Erhebung von Entgelt für Märkte und Veranstaltungen in der Gemeinde Südharz dem Gemeinderat zur Beschlussfassung in der vorliegenden Form vorgelegt werden soll.

Für die Benutzung der Standplätze auf Märkten und Veranstaltungen aller Art in der Gemeinde Südharz ist es erforderlich, eine einheitliche Regelung über die Erhebung von Entgelt zu beschließen.

           

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 15          

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

14

0

1

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.