Sitzung: 25.09.2019 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 14, Enthaltungen: 0
Vorlage: 21-070/2019
Beschlusstext:
Der Gemeinderat
der Gemeinde Südharz beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von
57.613,53 € für die Vorfälligkeitsentschädigung (gemäß § 105 (1) KVG LSA).
Die Finanzierung kann aus den Gewerbesteuern erfolgen.
Die überplanmäßige Ausgabe ist für die Umschuldung des Darlehens bei der
Hamburg Commercial Bank AG (gemäß § 105 (1) KVG LSA) erforderlich.
Begründung:
Die
Finanzierung kann aus den Mehreinnahmen von Gewerbesteuern
611110.401300
Planansatz 2.100.000,00 €
Anordnung
2.303.942,60 €
erfolgen.
Vorteile der Umschuldung
Das Darlehen wurde im Jahr 2001 in Höhe von 713.967,98 € aufgenommen. Der
Zinssatz beträgt 5,595 €´% und ist noch bis zum 30.06.2026 vertraglich
festgeschrieben. Die Restschuldhöhe beträgt zum 30.09.2019 294.359,68 €. Gemäß der derzeitigen Zinskonditionen könnte
bei einer gleichbleibenden Annuität die Laufzeit verkürzt werden. Eine
Rückzahlung könnte bis zum 30.11.2024 erfolgen. Der aktuelle Zins beträgt
ca. 0,05 %.
Zinszahlung gem.
bestehenden Vertrag 5,595 % bis 30.06.2026 |
63.176,44 € |
Zinsen 0,05 % bis
30.11.2024 |
- 418,68 € |
Vorfälligkeitsentschädigung
(bei Umschuldung) |
- 57.613,53 € |
Aufwandsminderung |
5.144,23 € |
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 15
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
1 |
14 |
0 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ./.... Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.