Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 14, Enthaltungen: 0

 

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 57.613,53 € für die Vorfälligkeitsentschädigung (gemäß § 105 (1) KVG LSA).
Die Finanzierung kann aus den Gewerbesteuern erfolgen.

Die überplanmäßige Ausgabe ist für die Umschuldung des Darlehens bei der Hamburg Commercial Bank AG (gemäß § 105 (1) KVG LSA) erforderlich.

Begründung:                                  

Die Finanzierung kann aus den Mehreinnahmen von Gewerbesteuern

611110.401300 Planansatz 2.100.000,00 €
                          Anordnung 2.303.942,60 €

erfolgen.

Vorteile der Umschuldung
Das Darlehen wurde im Jahr 2001 in Höhe von 713.967,98 € aufgenommen. Der Zinssatz beträgt 5,595 €´% und ist noch bis zum 30.06.2026 vertraglich festgeschrieben. Die Restschuldhöhe beträgt zum 30.09.2019 294.359,68 €.  Gemäß der derzeitigen Zinskonditionen könnte bei einer gleichbleibenden Annuität die Laufzeit verkürzt werden. Eine Rückzahlung könnte bis zum 30.11.2024 erfolgen. Der aktuelle Zins beträgt ca.  0,05 %.

Zinszahlung gem. bestehenden Vertrag 5,595 % bis 30.06.2026

63.176,44 €

Zinsen 0,05 % bis 30.11.2024

-      418,68 €

Vorfälligkeitsentschädigung (bei Umschuldung)

-      57.613,53 €

Aufwandsminderung
(Betrachtung bis Laufzeitende)

             5.144,23 €



Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 15          

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

1

14

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ./....  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.