Beschluss: zurückgestellt

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die Einrichtung eines Jugendclubs im Gebäudekomplex-KiK und bevollmächtigt den Bürgermeister zum Abschluss eines Mietvertrages.

 

Begründung:                                  

Im OT Roßla soll durch die Einrichtung eines Jugendclubs, in Zusammenarbeit mit der Jugendkoordinatorin Frau Blanck, der Aufbau einer jugendgerechten Angebotsstruktur sowie die Stärkung der Jugendbeteiligung erfolgen.

Die Einrichtung und Renovierung des Jugendclubs erfolgten in Zusammenarbeit mit den betroffenen Jugendlichen.

Für die Erstausstattung und die Betriebskosten wurden durch den Kreistag für das Jahr 2019 Gelder von jeweils 4.500,00 € eingeplant. Die Gelder der Erstausstattung müssen bis zum Ende des Haushaltsjahres 2019 abgerufen werden. Daher muss noch eine entsprechende Auswahl an Einrichtungsgegenständen getroffen werden.

Die Öffnungszeiten, Hausordnung (Regeln und Pflichten) und Verantwortlichkeiten, werden zusammen mit den Jugendlichen besprochen, ausgehandelt und festgehalten.

Zudem soll ein Jugendclubrat gegründet werden, der selbstständig organisatorische Aufgaben innerhalb des Jugendclubs übernimmt und die Einrichtung nach außen vertritt.

Das Thema Einrichtung eines Jugendclubs wurde bereits im Juni und September im Sozial- und Tourismusausschuss beraten. Die Jugendkoordinatorin hat auch im Juni im Gemeinderat Ausführungen gemacht. Neben der grundsätzlichen Entscheidung zur Einrichtung eines Jugendclubs ist aufgrund der fehlenden eigenen kommunalen Gebäude zu entscheiden, ob eine Räumlichkeit angemietet werden kann. Der Ortschaftsrat Roßla hat sich ebenfalls mit dem Thema beschäftigt.

Hinsichtlich der Betriebskosten für 2020 wurde fristwahrend der anliegende Antrag gestellt. Das Konzept des Jugendclubs ist ebenfalls beigefügt und ebenso die Objektbeschreibung des Maklers.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 15          

 

Ja-Stimmen für Rückstellung:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

11

2

2

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../..  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.