Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die Brücke an der Heimkehle auf Grund des desolaten Zustandes und dem Umstand, dass es die einzige Zufahrt zur Höhle Heimkehle ist, zu erneuern. Die Aufnahme der Herstellungskosten hat im Haushaltsplan 2020/2021 zu erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt für das Bauvorhaben Fördermittel zu beantragen.

 

Begründung:                                  

Die Gemeinde Südharz errichtet seit 2018 an der Höhle „Heimkehle“ ein neues Natur-und Erlebniszentrum im Rahmen des Förderprogrammes „Schutzgebiets-system Natura 2000“, welches im Jahr 2020 übergeben werden soll. Dieses Projekt wird zu 100% gefördert. Mit dem Vorhaben soll die Errichtung eines eingeschossigen barrierefreien Informationszentrums, mit Ausstellungs-und Schulungsraum, einschl. Erlebnisspielplatz zum Zwecke der Förderung des Umweltbewusstseins gefördert werden. Gleichzeitig wurde die Schauhöhle, ebenfalls mit 100%iger Förderung im sachsen-anhaltinischen Bereich, bergbaulich saniert und mit neuer umweltfreund- licher Beleuchtung zum Schutz der Fledermäuse ausgestattet. Die Sanierung der Höhle im Thüringer Teil soll in den Jahren 2020-2021 erfolgen. Die Erreichbarkeit zum Natur- und Erlebniszentrum erfolgt über die einzige Zufahrt, einer gemeindeeigenen Straße, an deren Ende sich der Parkplatz sowie eine Besucher- Gasstätte befinden. Die Straße endet an der Brücke über die Thyra. Diese Brücke wurde 1954 errichtet, ist aufgrund ihres Alters und fehlender Instandhaltung sehr verschlissen und wegen dauerhafter Unterspülungen stark in ihrer Tragfähigkeit und Nutzung eingeschränkt und deshalb mit einer lastbegrenzenden Beschilderung versehen. Mit dem Betrieb des neuen Informationszentrums wird ein erheblich erhöhter Besucherverkehr durch PKW und Busse erwartet (bisher 16.000 Höhlen-besucher/Jahr). Außerdem verläuft entlang dem Areal der zertifizierte Karstwander-weg. Ein dringender Neubau mit gleichzeitiger Ersatzbrücke zur Aufrechterhaltung des Besucher-und Lieferverkehrs ist erforderlich. Die Kosten für den Brückenneubau sowie Ersatz-und Behelfsbrücke belaufen sich auf ca. 400T€ brutto (337T€ netto) wobei eine 90%-ige Förderung aus dem Programm Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ beantragt werden soll. (360T€ brutto bzw.303T€ netto).

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Vorsitzenden: 19                 

davon anwesend: 18          

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

18

0

0

           

Aufgrund des § 31 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO-LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.