Sitzung: 18.12.2019 Gemeinderat Südharz
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 21-087/2019
Beschlusstext:
Der Gemeinderat lehnt die Ausweisung von Gebieten für die Nutzung der
Windenergie, die Aufstellung von Windenergieanlagen und die Erneuerung
bisheriger Windenergieanlagen mit dem Ziel der Leistungssteigerung (Repowering)
klar ab.
Begründung:
Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz beschließt gem. § 7 Abs. 2 Landesentwicklungsgesetz in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 7 Raumordnungsgesetz die Einleitung eines Fortschreibungsverfahrens für den Regionalen Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz um den Sachlichen Teilplan „Erneuerbare Energien – Windenergienutzung“.
Die Ablehnungsgründe werden wie folgt dargelegt:
- Zerstörung der (Kultur-) Landschaftsräume der Region Harz und besonders der
Gemeinde Südharz
- Zerstörung des Landschaftsbildes der „Goldenen Aue“
- Schädigung der Verbreitung des Rotmilans, eine nach der Europäischen Vogel-
schutzrichtlinie geschützten Greifvogelart, die in besonderem Maße vom Ausbau
der Windenergienutzung betroffen ist.
- Schädigung des Vogelschutzgebietes der EU-Nr. DE 4531 401 und NATURA 2000 –
Sachsen-Anhalt festgelegten Bestimmungen zum Schutz der Kraniche und
fernziehenden Fledermausarten
Der Beschluss wird den drei Vertretern des Landkreises Mansfeld-Südharz in der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz und dem Vorsitzenden der Planungsgemeinschaft, Landrat Martin Skiebe, zugestellt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 18
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
15 |
0 |
3 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../.. Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Herr Hofmann und Herr Bornkessel
verlassen nach dem Tagesordnungspunkt um 19.20 Uhr die Sitzung.