Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt

1.    die Bildung eines zeitweiligen Ausschusses zur Einsicht in die in der Gemeindeverwaltung vorhandenen Akten, die in Zusammenhang mit den Themen Anbau Grundschule Roßla, Versicherungen, Feuerwehrgerätehaus Breitungen, Flächennutzungsplan und Rückführung Fördermittel Niedergasse 17 stehen. Dies umfasst alle Akten von Beschäftigten, die mit dem genannten Vorgang befasst sind.

2.    Den Mitgliedern des Akteneinsichtsausschusses werden durch die Beschäftigten, die mit dem o.g. Auskunftsgegenständen befasst waren, sachdienliche Erläuterungen und Auskünfte gegeben.

3.    Der zeitweilige Ausschuss wird besetzt mit den Ratsmitgliedern Frau Christiane Funkel, Herr Peter Kohl, Frau Nadine Pein, Herr Andreas Schmidt, Herr Jens Lange, Herr Björn Schade, Herr Dr. Clemens Ritter Kempski von Rakoszyn.

4.    Dem Gemeinderat wird ein abschließender Bericht nach erfolgter Akteneinsicht vorgelegt.

 

 

 

Begründung:                                  

Ratsmitglieder schlugen in der Gemeinderatssitzung am 27.11.2019 die Bildung eines Akteneinsichtsausschusses vor. In der Beratung erfolgte die Verständigung auf die in Ziffer 3 aufgeführten Ratsmitglieder als Ausschussmitglieder.

Unter Bezugnahme auf die Kommentierung zu § 45 Absatz 6 Satz 2 KVG LSA ist das Einsichtsrecht auf einen konkret bestimmten Fall (nach typisch gegenständlichen Merkmalen abgrenzbare gesonderte konkrete Lebensvorgänge) zu beziehen, anderenfalls besteht die Gefahr, dass sich der Ausschuss auf unbestimmte Dauer etabliert, was der Einrichtung eines zeitweiligen Ausschusses widerspricht. Der Akteneinsichtsausschuss ist kein Untersuchungsausschuss, sondern dient der Akteneinsicht und schließt mit der Berichterstattung an den Gemeinderat zu den Ergebnissen ab.

                       

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 18          

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

17

1

0

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../..  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.