Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die anliegende Satzung zur 1. Änderung der Niederschlagswasserbeseitigungssatzung für die Gemeinde Südharz.

 

Begründung:

Die Gemeinde Südharz erhebt ab dem Jahr 2020 gemäß § 5 KAG LSA einheitliche Benutzungsgebühren für die gesamte öffentliche Einrichtung der Niederschlagswasserbeseitigung.

Grundlage für die Erhebung der einheitlichen Gebühren ist die Ausweisung einer rechtlich einheitlichen Einrichtung zur Niederschlagswasserbeseitigung für die betreffenden Ortsteile Agnesdorf, Questenberg, Rottleberode, Schwenda und Stadt Stolberg (Harz).

 

Gemäß Urteil des OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Az. 4 K 215/16 muss eine Niederschlagswasserbeseitigungseinrichtung nicht aus miteinander verbundenen Anlagen bestehen, sondern erlaubt ist die Schaffung einer sogenannten rechtlich einheitlichen Einrichtung, da je nach Entsorgungsgebiet z.B. bei Verteilung von einzelnen Ortsteilen sonst eine Vielzahl von Einrichtungen geschaffen werden müsste.

 

Aus v. g. Gründen wird § 1 Abs. (1) der Niederschlagswasserbeseitigungssatzung angepasst.

           

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 18          

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

15

0

3

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../..  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

Lt. Frau Buchmann sollen für alle die gleichen Gebühren erhoben werden. Die Kalkulation ist noch in Arbeit.