Sitzung: 18.12.2019 Gemeinderat Südharz
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 10, Enthaltungen: 5, Befangen: 0
Vorlage: 21-093/2019
Beschlusstext:
Der Gemeinderat
beschließt folgenden Ankündigungsbeschluss:
Der Gemeinderat der
Gemeinde Südharz beabsichtigt, für seine Ortsteile Rottleberode und Stadt
Stolberg (Harz) sowie die Ortsteile Agnesdorf und Questenberg im Jahr 2020 eine
Änderungssatzung zur „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale
Entwässerung von Schmutzwasser sowie über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung von so genannten „Bürgermeisterkanälen“ auf der Basis von § 2 und § 5
des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) zu erlassen.
Sie soll zum
01.01.2020 in Kraft gesetzt werden.
Es werden für die
Einleitung von Schmutzwasser folgende maximale Gebühren festgesetzt:
In den Ortsteilen
Rottleberode und Stadt Stolberg (Harz) beträgt die Gebühr für die Einleitung
von Schmutzwasser in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage (Trennsystem) maximal 2,20 € pro Kubikmeter verbrauchten
Trinkwassers.
In den Ortsteilen
Agnesdorf, Questenberg und Stadt Stolberg (Harz) beträgt die Gebühr für die
Benutzung von so genannten „Bürgermeisterkanälen“ maximal 1,50 € pro Kubikmeter verbrauchten Trinkwassers.
Begründung:
Die Gemeinde
Südharz betreibt zur Entsorgung von Schmutzwasser in ihrem Ortsteil
Rottleberode ein zentrales Klärwerk mit Kanalnetz im Trennsystem, in ihrem
Ortsteil Stadt Stolberg (Harz) ein zentrales Klärwerk mit Kanalnetz im
Mischsystem und in ihren Ortsteilen Agnesdorf, Questenberg und Stadt Stolberg
Harz so genannte „Bürgermeisterkanäle“ ohne Anschluss an ein zentrales
Klärwerk.
Für die Einleitung
von Schmutzwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen und für deren
Bereitstellung erhebt die Gemeinde Südharz Schmutzwassergebühren in Form von
Verbrauchs- und Grundgebühren sowie Gebühren für die Benutzung von so genannten
„Bürgermeisterkanälen“. Diese Gebührenerhebung ist in der „Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die zentrale Entwässerung von Schmutzwasser sowie
über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von so genannten
„Bürgermeisterkanälen“ geregelt.
Gemäß den
Regelungen des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt müssen
kostendeckende Gebühren erhoben werden.
Derzeit werden die
Schmutzwassergebühren für den Ortsteil Rottleberode durch die Firma IPM Berlin
sowie die Schmutzwassergebühren für den Ortsteil Stadt Stolberg (Harz) durch
die Firma Allevo neu kalkuliert. Die Ergebnisse liegen Anfang des Jahres 2020
vor.
Die Kalkulation der
Gebühren für die Benutzung von so genannten „Bürgermeisterkanälen“ wird noch im
Dezember 2019 ausgeschrieben, das Vorliegen der Kalkulationsergebnisse ist wird
Ende des 1. Quartal 2020 erwartet.
Um auf verlässliche,
rechtssichere Gebührensätze zurückgreifen zu können, muss der Endstand der
jeweiligen Kalkulation abgewartet werden.
Es ist
beabsichtigt, die Schmutzwassergebühren im Jahr 2020 gemäß den Regelungen des
Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) durch den Gemeinderat rückwirkend zum
01.01.2020 zu erlassen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 18
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
3 |
10 |
5 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../.. Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.