Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 10, Enthaltungen: 5, Befangen: 0

Beschlusstext:

Der Gemeinderat beschließt folgenden Ankündigungsbeschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beabsichtigt, für seine Ortsteile Rottleberode und Stadt Stolberg (Harz) sowie die Ortsteile Agnesdorf und Questenberg im Jahr 2020 eine Änderungssatzung zur „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Entwässerung von Schmutzwasser sowie über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von so genannten „Bürgermeisterkanälen“ auf der Basis von § 2 und § 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) zu erlassen.

Sie soll zum 01.01.2020 in Kraft gesetzt werden.

 

Es werden für die Einleitung von Schmutzwasser folgende maximale Gebühren festgesetzt:

 

In den Ortsteilen Rottleberode und Stadt Stolberg (Harz) beträgt die Gebühr für die Einleitung von Schmutzwasser in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage (Trennsystem) maximal 2,20 € pro Kubikmeter verbrauchten Trinkwassers.

 

In den Ortsteilen Agnesdorf, Questenberg und Stadt Stolberg (Harz) beträgt die Gebühr für die Benutzung von so genannten „Bürgermeisterkanälen“ maximal 1,50 € pro Kubikmeter verbrauchten Trinkwassers.

 

Begründung:

Die Gemeinde Südharz betreibt zur Entsorgung von Schmutzwasser in ihrem Ortsteil Rottleberode ein zentrales Klärwerk mit Kanalnetz im Trennsystem, in ihrem Ortsteil Stadt Stolberg (Harz) ein zentrales Klärwerk mit Kanalnetz im Mischsystem und in ihren Ortsteilen Agnesdorf, Questenberg und Stadt Stolberg Harz so genannte „Bürgermeisterkanäle“ ohne Anschluss an ein zentrales Klärwerk.

 

Für die Einleitung von Schmutzwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen und für deren Bereitstellung erhebt die Gemeinde Südharz Schmutzwassergebühren in Form von Verbrauchs- und Grundgebühren sowie Gebühren für die Benutzung von so genannten „Bürgermeisterkanälen“. Diese Gebührenerhebung ist in der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Entwässerung von Schmutzwasser sowie über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von so genannten „Bürgermeisterkanälen“ geregelt.

 

Gemäß den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt müssen kostendeckende Gebühren erhoben werden.

Derzeit werden die Schmutzwassergebühren für den Ortsteil Rottleberode durch die Firma IPM Berlin sowie die Schmutzwassergebühren für den Ortsteil Stadt Stolberg (Harz) durch die Firma Allevo neu kalkuliert. Die Ergebnisse liegen Anfang des Jahres 2020 vor.

Die Kalkulation der Gebühren für die Benutzung von so genannten „Bürgermeisterkanälen“ wird noch im Dezember 2019 ausgeschrieben, das Vorliegen der Kalkulationsergebnisse ist wird Ende des 1. Quartal 2020 erwartet.

 

Um auf verlässliche, rechtssichere Gebührensätze zurückgreifen zu können, muss der Endstand der jeweiligen Kalkulation abgewartet werden.

 

Es ist beabsichtigt, die Schmutzwassergebühren im Jahr 2020 gemäß den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) durch den Gemeinderat rückwirkend zum 01.01.2020 zu erlassen.

                                   

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 18          

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

3

10

5

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../..  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.