Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt den Abruf der für das Haushaltsjahr 2019 insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel im Rahmen des o. g. Förderprogramms in Höhe von 2.075.472,00 €, gemäß den Festlegungen während der Sitzung des Bauausschusses am 03.12.2019 sowie des übersandten Erläuterungsblattes.

Dem Gemeinderat ist bekannt, dass monatliche Zinsen in Höhe von bis zu

7.200,00 € anfallen. Sollten die aufgeführten Maßnahmen 1 – 3 nicht bis zum 31.03.2019 in der Durchführung feststehen, werden die Fördermittel zurückgezahlt.

Bestandteil dieses Beschlusses ist die Anlage „Gesamtübersicht über die Finanzierung der Teilprojekte zum Städtebaulichen Denkmalschutz (Stadt Stolberg/Harz)“ einschließlich der Bemerkung zur Mittelumwidmung.

 

Begründung:                                  

Für das Haushaltsjahr 2019 stehen im Rahmen des Förderprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne“ Fördermittel in Höhe von 2.075.472,00 € zur Verfügung.

Die Mittel sind auf 3 Programmjahre verteilt von der Gemeinde fristgemäß abgefordert worden. Die Zuwendungsbescheide der 3 betreffenden Programmjahre sind Maßnahme bezogen für die Vorhaben: „Sanierung Schloss Stolberg, 5. BA“, „Sanierung der Stützmauern an der Waschbergstraße“ und der „Sanierungsbetreuung“. Der wesentliche Teil der abzurufenden Fördermittel war für die Maßnahme der Sanierung des Schlosses vorgesehen. Obwohl vorher mehrfach angefragt, hat erst nach erfolgter Mittelanforderung die Deutsche Stiftung Denkmalschutz mitgeteilt, dass sie die zur Verfügung stehenden Mittel für 2019 nicht in Anspruch nehmen können und selbige nicht abgefordert werden sollen.

Auf Grund dessen sind die Mittelabforderungen mit Schreiben der Gemeinde vom 20.11.2019 auf die unbedingt notwendige Höhe reduziert worden (68.000,00 €).

Nach den Festlegungen im Gemeinderat erfolgte in diesem Zusammenhang mit Schreiben der Gemeinde vom 03.12.2019 ein Änderungsantrag, der nach den Festlegungen der Sitzung des Bauausschusses am 03.12.2019 nunmehr erneut korrigiert wurde. Im Ergebnis der erwähnten Bauausschusssitzung am 03.12.2019 wurde nunmehr wieder der gesamte Fördermittelbetrag für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 2.075.472,00 € abgefordert. Die Verwendung der Summen wurde ebenfalls in der Beratung des Bauausschusses festgelegt und so dem Landesverwaltungsamt übermittelt (Korrektur des Änderungsantrages).

Als Voraussetzung für den Mittelabruf wurde im Anschreiben an das Landesverwaltungsamt die Zustimmung zu dem gestellten Änderungsantrag formuliert. Die Übersicht über die im Bauausschuss festgelegten und im Änderungsantrag enthaltenen Teilprojekte liegen dieser Vorlage als Anlage bei.

Wie auch in der Sitzung des Bauausschusses am 03.12.2019 bereits diskutiert, ist es nicht möglich die abgeforderten Fördermittel für die beantragten Vorhaben innerhalb der erforderlichen Frist (2 Monate) zu verwenden. Daraus resultiert eine drohende, erhebliche Zinsforderung durch das Landesverwaltungsamt in noch unbekannter Höhe.   

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 18          

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

18

0

0

 

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../..  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.