Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt, den Kameraden Stefan Gothe mit der Wahrnehmung der Funktion als stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Bennungen für die Dauer von zwei Jahren zu betrauen.

 

Begründung:

Der Kamerad Gothe wurde in der Versammlung der Ortsfeuerwehr Bennungen      am 12.12.2019 zur Berufung als stellvertretenden Ortswehrleiter vorgeschlagen         und gewählt. Der Ortschaftsrat Bennungen stimmte der Wahl zu.

 

Laut Anhörung der Aufsichtsbehörde des Landkreises Mansfeld-Südharz, verfügt Kamerad Gothe zurzeit noch nicht über die erforderliche Qualifikation zum stellv. Ortswehrleiter. Er wird deshalb verpflichtet, innerhalb der nächsten zwei Jahre, die Fortbildung zum “Leiter einer Feuerwehr“ am Institut für Brand- und Katastrophenschutz in Heyrothsberge nachzuholen und erfolgreich abzuschließen.

Danach kann er in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit berufen werden.

 

Kamerad Gothe ist seit 1997 in der Freiwilligen Feuerwehr und seit 2011 in der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Bennungen tätig. Er übt die Funktion eines Zugführers aus, sein Dienstgrad ist Brandmeister. Im Rahmen seines aktiven Dienstes in der Freiwilligen Feuerwehr hat Kamerad Gothe bereits 18 Aus- und Fortbildungen absolviert und mit Erfolg geschlossen.   

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 18          

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

18

0

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.